Schiedsrichter-Qualifikation/Zusatzqualifikation

Swiss Volley und somit auch der SVRI kennt folgende Grundqualifikationen:

  • N1
  • N2
  • N3
  • N4

Je nach Grad ist man berechtigt regionale und nationale Meisterschafts- und Cupspiele zu leiten. Nach bestandener Prüfung erhält der Schiedsrichter die Qualifikation N4.

Beförderungen zu höheren Graden werden durch die RSK vorgenommen und erfolgen prüfungsfrei. Zu Beginn einer neuen Saison ist es jedem Schiedsrichter möglich, sich freiwillig beim RSK-Mitglied für "Kommissarwesen" zu melden. Bei ihm bekommt man alle notwendigen Informationen, die für eine mögliche Beförderung nötig sind.

Für die automatische Spielzuteilung wurde zur Grundqualifikation noch die Zusatzqualifikation "1, 2 oder 3" ergänzt. Diese ist eine SVRI interne Zusatzregelung und kann von der RSK jederzeit angepasst werden.

Die eigene vollständige Qualifikation ist im eigenen Profil im VolleyManager ersichtlich.

Beispiele:

  • N4 1 = Schiedsrichtererfahrung > 2 Jahre
  • N4 2 = Schiedsrichtererfahrung 2 Jahre
  • N4 3 = Schiedsrichtererfahrung 1 Jahr (Beginner, nach einer Saison steigt man ins nächst höhere Niveau auf)

Mindestqualifikation zur Leitung folgender Spiele:

Liga1. Schiri2. Schiri
H1 N2 1 N2 1
D1 N2 1 N2 1
H2 N3 1 N3 1
D2 N3 1 N3 1
H3 N4 1 -
D3 N4 2 -
H4 N4 2 -
D4 N4 3 -
D5 N4 3 -
H5 N4 3 -
HJ1 N3 1 -
DJ1 N4 1 -
HJ2 N4 2 -
DJ2 N4 3 -
DJ3 N4 3 -
DJ4 N4 3 -

Änderung Schiri-Qualifikation

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
N3 N1 1
N3 N2 1
N2 N3 1
N1A N4 1
N1B N4 2
N1C N4 3