Seit der Saison 2010/11 sind die Vereine verantwortlich für die Schreiberausbildung. Sie sind in der Art und Dauer der Ausbildung autonom und selber verantwortlich dafür, die angehenden Schreiber fit für ihre Aufgabe zu machen.
Jeder, der den Kurs für "Schreiberverantwortliche" erfolgreich abgeschlossen hat (nicht älter als 5 Jahre).
Die RSK bietet jeweils jährlich einen Kurs für "Schreiberverantwortliche" der Vereine an. Pro Verein können zwei Teilnehmer diesen Kurs besuchen.
Die Verantwortlichen melden der Geschäftsstelle SVRI die Personalien der Teilnehmer, die den vereinsinternen Kurs erfolgreich absolviert haben, mittels Schreiber-Meldeformular, zu finden auf SVRI-Homepage / Indoor / Meisterschaft / Downloads / Dokumente.
a) Muss auf Grund mangelnder Qualifikation und Intervention des Schiedsrichters ein Schreiber innerhalb eines Spiels ausgetauscht werden, so wird dem Schreiber die Lizenz entzogen. Der Schreiber hat die Möglichkeit, die Lizenz mit der erfolgreichen Absolvierung der Schreiberprüfung wieder zu erlangen. Die Prüfung muss von Vertretern der RSK abgenommen werden.
b) Kann nicht sofort ein Ersatzschreiber gefunden werden, so verliert die Heimmannschaft die Begegnung Forfait.
c) Dem Verein wird eine Administrativbusse gemäss GO SVRI zugestellt.
d) Besitzt der Schreiber keine gültige Lizenz, wird er gemäss GO SVRI gebüsst.
Siehe Artikel 7 im Schiedsrichterreglement
Kurs für Schreiberverantwortliche, welche Schreiber für das offizielle nationale Matchblatt von Swiss Volley vereinsintern ausbilden.
Fragen können direkt an Michael Hutmacher gerichtet werden.
Kurstermin/-ort:
Kosten:
Anmeldeschluss:
Anmeldung an: Michael Hutmacher